Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Lehrgänge, Ausflüge und ähnliche Veranstaltungen der Bz. Jugend Donaus
1. Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer(in) verbindlich, wenn die Anmeldung bei der Bz. Jugend Donau eingegangen ist. Für die DLRG ist die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin dann verbindlich, wenn der Teilnehmerbeitrag bei der DLRG eingegangen ist. Minderjährige Teilnehmer müssen die schriftliche Einverständniserklärung zur Veranstaltung vorlegen.
2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der/die Teilnehmer(in) erkennt mit der Anmeldung die Teilnahmebedingungen an.
3. Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung angegebenen Punkte. Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Verlaufs, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.
4. Ein Rücktritt von der Teilnahme muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt nach dem Anmeldeschluss der Maßnahme, werden 50% des Teilnehmerbeitrags, mindestens aber die entstandenen Kosten, einbehalten.
5. Den Anordnungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten. Verstößt ein/eine Teilnehmer(in) durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen der Leitung, so kann er/sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom/von der Teilnehmer(in) zu tragen.
6. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Bezirksjugend Donau berechtigt, die Fahrt abzusagen. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Falle zurückerstattet; weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7. Über bekannte Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung für den Teilnehmer oder die Gruppe zur Folge haben können, besteht Mitteilungspflicht. Im Unterlassungsfall ist eine Haftung für den Veranstalter sowie das von ihm beauftragte Personal ausgeschlossen.
8. Von den Veranstaltungen werden ggf. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt. Diese werden für die Öffentlichkeitsarbeit benutzt und ggf. veröffentlicht.
9. Allgemeiner Datenschutzhinweis. Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der §§ 1-6 und 27- 35 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Die DLRG versichert, dass wir die Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden. Die DLRG melden Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Versicherer, soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist.